RATZ-Fatz-schuldenfrei durch Insolvenz im Ausland
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Die Entschuldung im EU-Ausland und ihre Vorteile
Alle Welt spricht von Globalisierung. Schuldner können das nun auch!
So wie sich Unternehmen die Länder mit den günstigsten Bedingungen aussuchen, so können Sie nun den EU-Mitgliedsstaat wählen, der die für Sie vorteilhaftesten Regelungen bereit hält. Als EU-Bürger haben Sie seit 2001 grundsätzlich das Recht, sich den Rechtsbereich Ihrer Entschuldung auszusuchen.
Die ausländischen Insolvenzgerichte dürfen Ihren Insolvenzantrag nicht ablehnen...
Und deutsche Gerichte und deutsche Gläubiger müssen die Entscheidungen der ausländischen Insolvenzgerichte akzeptieren...
Die Abkürzung über Ihren Schuldenberg führt ins EU-Ausland. Nutzen Sie diese Chance. Sparen Sie Jahre von Ihrer wertvollen Zeit, umgehen Sie die deutsche „Wohlverhaltensphase“. Verschaffen Sie sich einen fünf Jahre früheren Neustart und verdienen Sie in dieser Zeit ein Vielfaches mehr.
Dieser Spezialreport nennt viele Möglichkeiten, die andere vor Ihnen erfolgreich genutzt haben.
Alle empfohlenen Rechtsanwälte und Steuerberater sprechen Deutsch und arbeiten selbstverständlich mit deutschsprachigen Helfern im Ausland zusammen, die Experten im jeweiligen Landesrecht sind.
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http://www.wladimir-wendland.de/Finanzen-und-Kredite/Schulden/schuldenfrei-durch-Insolvenz-im-Ausland.html
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