Nebenverdienstideen
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Nebenverdienste und ihre Chancen
Viele Nebenverdienstsuchende leben auch heute noch mit der Hoffnung, für ein bis zwei
Stunden Adressenschreiben im Auftrag einer x-beliebigen Firma 50 oder 100 Euro am Tag zu
verdienen. Das wird in manchen Anzeigen auch tatsächlich angeboten, doch trotz der oft
versprochenen goldenen Berge: Niemand schenkt Ihnen etwas!
Hinzu kommt, dass viele Firmen sich wegen der verschärften Heimarbeitergesetzgebung
scheuen, überhaupt Heimarbeit zu vergeben. Kaum jemand, der sich um einen offiziellen
Heim- oder Nebenverdienst bewirbt, sieht es gern, dass diese Arbeit angemeldet wird und von
den Bezügen Steuern, Abgaben für Krankenkasse, Sozialversicherung usw. abgeführt werden.
Genau dazu ist ein Arbeitgeber aber durch Gesetz verpflichtet.
Wenn in diesem Report von ''ungewöhnlichen Nebenverdienstideen'' die Rede ist, dann sollte
von Anfang an die Betonung auf dem Wort Ideen liegen. Es ist also nicht so, dass hier
unselbständige Arbeiten für irgendwelche Firmen vermittelt werden sollen, sondern diese
Zusammenstellung gibt Denkanstösse, was man in eigener Regie tun kann, um einen
lukrativen Nebenerwerb zu finden.
Alle Angaben sind unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daneben
kann der Autor natürlich auch keine Garantie dafür übernehmen, ob und inwieweit sich der
gewünschte Erfolg einstellt. Es wird sehr auf den Einsatz und die Mittel des Einzelnen
ankommen, wie viel er aus den Ideen herausholt und in die Tat umsetzt.
Bevor wir uns mit den Nebenverdienstideen selbst befassen, noch ein wichtiger Hinweis: Es
empfiehlt sich in jedem Fall, vor Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (selbständig oder
unselbständig) sich mit Ihrem Finanzamt oder einem versierten Steuerberater darüber zu
unterhalten, ob Sie Abgaben für Steuern, Sozialversicherung und dergleichen zu leisten haben
oder nicht.
Der Gesetzgeber unterscheidet besonders bei der Beurteilung dieser Frage sehr differenziert
zwischen Nebenverdiensten von Arbeitnehmern, Selbständigen, Studenten und Hausfrauen.
Hinzu kommt, dass es gerade bei dieser Materie in den letzten Jahren viele
Gesetzesänderungen, speziell in Deutschland, gab und künftig weitere Änderungen des
betreffenden § 46 des Einkommensteuergesetzes zu erwarten sind. Auskünfte über Sozial- und Rentenversicherungspflicht erteilt die zuständige Krankenkasse.
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