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Privatsphäre ist für den Arbeitgeber tabu

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Privatsphäre ist für den Arbeitgeber tabu

E-Mail-Speichern, Detektiv, Bluttest – welche Kontrollen der Chef anwenden darf
Interview mit Prof. Dr. Ulrich Preis, Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits – und Sozialrecht der Universität Köln


Herr Preis, welche Daten darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern erheben?

Ulrich Preis Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nur solche Daten über Mitarbeiter erheben, die er für die Gehaltsabrechnung und den Personaleinsatz braucht. Der Arbeitgeber benötigt also stets ein berechtigtes Interesse an der Datenerhebung.

Welche Daten sollte der Chef nicht erhalten?

Preis Alle Daten über die Privatsphäre des Arbeitnehmers gehen den Arbeitgeber nichts an. Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann man die Übermittlung der Daten schlicht verweigern. In der Bewerbungsphase darf der Arbeitgeber keine diskriminierenden oder die Privatsphäre betreffenden Fragen stellen. Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall sogar lügen.

Darf der Arbeitgeber Mails, Telefonate und Internetnutzung kontrollieren?

Preis Wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung von E-Mail, Telefon oder Internet zugelassen hat, bestehen nach der datenschutzrechtlichen Rechtslage nur sehr eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten. Hier gilt das Fernmeldegeheimnis . Ausnahmen können bei begründetem Verdacht einer Straftat oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen gemacht werden. Hat der Arbeitgeber dagegen klargestellt (was häufig nicht der Fall ist), dass die Telekommunikationseinrichtungen nur für dienstliche Zwecke genutzt werden dürfen, bestehen weitergehende Kontrollrechte.
Dennoch ist das Abhören von Telefonen auch in diesem Fall regelmäßig unzulässig. Allerdings können meiner Ansicht nach E-Mails, die ja wie ein dienstlicher Aktenordner angesehen werden können, durch den Arbeitgeber datenschutzrechtlich erfasst, gespeichert und genutzt werden

Sollten Sie noch Fragen zu dieser Thematik haben, so lassen Sie sich durch die Detektei Wenzel unverbindlich beraten!

Detektei Wenzel
Engelbertstrasse 47, 50674 Köln
Telefon: +49 221 230305 .(24h-Service)
Telefax: +49 221 243998
info@detektei-wenzel.de
http://www.detektei-wenzel.de
verantwortlich: Lothar Wenzel
UID-Nr.: DE 122715089

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