Regelmäßige Regalprüfungen
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Sicherheit durch regelmäßige Regalprüfungen
Kommissionieren, einstapeln, verpacken und einlagern - die vielfältigen, täglichen Arbeitsprozesse im Lager bedürfen einer hohen Sicherheit. Durch regelmäßige Regalprüfungen und Instandhaltungen wird die Sicherheit von Menschen, Maschinen und Lagerware gewährleistet.
Die Betriebssicherheitsverordnung sieht Lagereinrichtungen / Regale als Arbeitsmittel an. Nach § 10 der BetrSichV müssen diese regelmäßig von befähigten Personen kontrolliert werden. Dabei müssen eventuelle Beschädigungen aufgenommen, vermessen und dokumentiert werden. Grundlage der Kontrollen ist die neue europäische Norm DIN EN 15635 (''Leitlinien zum sicheren Arbeiten''). Sie legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen / Regalen fest.
Die DIN EN 15635 Norm unterscheidet hierbei zwischen Sichtkontrollen und Experteninspektionen.
Sichtkontrollen
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen in regelmäßigen Abständen, üblicherweise wöchentlich, durchgeführt werden, bzw. in anderen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzuzeichnen und aufzubewahren.
Experteninspektionen
''In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen Handlungen zu richten.''
(Auszug DIN EN 15635)
Experteninspektion durch fachkundige Person
Die Experteninspektion ist von einer fachkundigen Person (z. B. ausgebildeter Regalprüfer) durchzuführen, der die entsprechenden Gesetze und Verordnungen, berufsgenossenschaftlichen Regeln sowie die entsprechenden Normen und Normenentwürfe kennt.
Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagereinrichtungen und Regale vorausgesetzt.
Systematische Prüfung
Alle Lagereinrichtungen / Regale sind systematisch und regelmäßig zu überprüfen.
Die Norm sieht als Mindestanforderung dazu folgende Regelungen vor:
sofortige Meldung eines Schadens bei Feststellung an den Sicherheitsbeauftragten
regelmäßige Inspektionen
mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
Einführung eines Schadenkontrollverfahrens
Handeln Sie sicher!
Als Betreiber obliegt Ihnen die Verantwortung für die Sicherheit einer Regalanlage. Um Schäden rechtzeitig zu erkennen und damit folgenschwere Unfälle sowie Reparaturkosten zu vermeiden, bieten wir Ihnen Regalprüfungen an.
Unsere ausgebildeten Regalprüfer verfügen durch ein mehrtägiges Seminar über die Fachkenntnisse, die erforderlich sind, die Arbeitssicherheit eines Regals zu beurteilen. Damit erfüllen sie nachweislich die Voraussetzungen, um als befähigte Person im Sinne von § 10 (2) der Betriebssicherheitsverordnung Regalanlagen prüfen zu können.
Die Kontrolle erfolgt systematisch anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls, in der Regel während des laufenden Betriebes. Die Ergebnisse der Sichtkontrolle werden detailliert analysiert und protokolliert. Am Ende der Inspektion erhalten Sie eine Inspektionsplakette und ein schriftliches Prüfungsprotokoll. Diese belegen die Inspektion und weisen gleichzeitig auf den nächsten Inspektionstermin hin.
Ihre Sicherheit!
Viele Unfälle können durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden am Regal vermieden werden.
Die Analyse der Schäden im Rahmen der Regalprüfung legt Ursachen offen, so dass Sie anschließend präventive Maßnahmen einleiten können. Entsprechende Empfehlungen zur Prävention erhalten Sie mit dem Prüfungsprotokoll. Fordern Sie unsere Regalprüfer zu den regelmäßigen Kontrollen Ihrer bestehenden Regalanlage an.
Grundsätzlich sind alle Regalsysteme prüfpflichtig:
(sowohl kraftbetriebene als auch statische Regale)
Fachbodenregale
Palettenregale
Kragarmregale
Einfahrregale
Durchfahrregale
Durchlaufregale
Mehrgeschosseinrichtungen
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