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Immobilie vor oder in der Zwangsversteigerung - Hilfe

Das Zwangsversteigerungsverfahren hat begonnen. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige (SV) komt zum Ortstermin. Verwehren Sie niemals dem SV den Zutritt zum Objekt . Der Ortstermin findet statt. Das Gericht stellt Ihnen das Gutachten zu. Und nun Achtung !!! Lassen Sie den festgestellten (Zwangsversteigerungs)Verkehrswert Ihrer Immobilie niemals rechtskräftig werden. An dieser Stelle nun Hilfe vom ehemaligen Gerichtsgutachter.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Falls Sie Interesse haben oder noch weitere Details wissen möchten, würde ich mich sehr über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

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