Sie sind hier: Start Immobilien & Vermietungen Hauskauf, Eigentumswohnungen Hauskauf, Hausverkauf Wohnungen, Häuser aller Art, Tipp-Geber-Provision

Wohnungen, Häuser aller Art, Tipp-Geber-Provision

Sie haben genau das Richtige zum Verkaufen, was wir dringend suchen!!!
Für unsere Kunden suchen wir Wohnungen, EFH, DHH, RH, RMH, MFH, Bauernhaus – Objekte können auch sanierungsbedürftig sein.
Das Objekt sollte sich
- süd-westlich von München,
- Herrsching und Umgebung
- Starnberg und Umgebung
- Landsberg am Lech / Kreis Landsberg am Lech und in südlicher Richtung bis Schwangau, Füssen
- Pfronten und Umgebung
- ost-süd-westlich von Augsburg und Umgebung,
- Türkheim, Bad Wörishofen, Buchloe und Umgebung
- Schongau und Umgebung
- Kreis Mindelheim und Umgebung
- und da, was noch nicht in den Umkreisen aufgelistet wurde
Es sollten gute Verkehrsanbindungen für Auto oder Bahn sowie Ärzte, Schulen und Geschäfte des täglichen Bedarfs vorhanden sein.
Ortsrandlage, Südausrichtung oder gute Aussicht ist wünschenswert.
Wir führen eine realistische Bewertung auf Grund des Immobilienmarktes durch.
Geben Sie unseren Kunden die Chance, ihren Traum zu verwirklichen und nutzen Sie den erzielten Erlös für Ihre Träume. Kontaktieren Sie uns mit Ihren Kontaktdaten unverbindlich, am besten schriftlich damit der Kontakt nicht verloren geht - service@homecheck-immobilien.de - wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Falls Sie Interesse haben oder noch weitere Details wissen möchten, würde ich mich sehr über Ihre Kontaktaufnahme freuen.

Kontakt aufnehmen











Für Ihre Sicherheit: Sicheres Kaufen & Bezahlen
Für den Fall einer verbraucherrechtlichen Streitigkeit gibt es die Online-Plattform zur außergerichtlichten Streitschlichtung der Europäischen Union.

Inseriert von Homecheck-Immobilien

Impressum / Anbieterkennzeichnung / AGB:

Allgemeine – Geschäfts – Bedingungen

1. Die in unserem Exposee enthaltenen Angaben beruhen auf den Angaben des Verkäufers. Wir bemühen uns, möglichst genaue Angaben über das Objekt von dem Vertragspartner zu erhalten, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir jedoch nicht.
2. Mit Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit aufgrund des umseitigen Angebots bzw. Rückfragen und Besichtigungen sowie Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer wird der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten geschlossen.
3. Der Makler ist gesetzlich berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein.
4. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
5. Ist dem Auftraggeber unser Angebot zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so ist er verpflichtet, in angemessener Frist uns dies schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
6. (1) Mit Abschluss eines durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrages ist eine Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision (zzgl. der zu dem Zeitpunkt gültigen MwSt.) fällig und 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, frühestens beginnend am Tage des notariellen Kaufabschlusses, zahlbar. Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
a) Die in dem Exposee, von dem jeweiligen Objekt–Angebot, niedergeschriebene Provision.
b) Bei Kaufverträgen:
- Im Inland 3% zzgl. der zu dem Zeitpunkt gültigen MwSt.
c) Bei Miet- und Pachtverträgen:
- im privaten Bereich, zwei Monatsmieten bezogen auf die Nettomiete
- im gewerblichen Bereich, drei Monatsmieten bezogen auf die Bruttomiete abzüglich der Energiekosten.
d) Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
(2) Der Provisionsanspruch, gem. Satz 6. Abs. (1), ist auch im Fall der auftretenden Schadenersatzpflicht fällig.
7. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommt. Darauf gründet sich eine Verpflichtung, uns unverzüglich mitzuteilen, wenn und eventuell zu welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von uns angebotenes Objekt zustande gekommen ist.
8. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solchen natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.
9. Die Provisionspflicht des Auftraggebers besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne, der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
10. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Kaufvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
11. Von direkten Verhandlungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kaufinteressenten und dem Verkäufer sind wir unverzüglich zu unterrichten.
12. Wir haben Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung oder Abschrift des Kaufvertrages, soweit diese für Fälligkeit der Maklerprovision bedeutsam ist.
13. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen und vorsätzlichen Handelns, ausgeschlossen.
14. Als Immobilienmaklerunternehmen ist Homecheck-Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität der entsprechenden Vertragspartner festzustellen, zu überprüfen und nach § 11 GwG die relevanten Daten festzuhalten – in der Regel mit einer Kopie eines aktuellen gütigen Lichtbildausweises, wenn der entsprechende Vertragspartner als natürliche Person handelt. Bei einer juristischen Person ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht, notwendig. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler, bzw. dass Immobilienmaklerunternehmen, die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Die Aufbewahrungsfrist im Fall des § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung endet. In den übrigen Fällen beginnt sie mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die jeweilige Angabe festgestellt worden ist.
15. Mit dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung, mit dem Immobilienmaklerunternehmen Homecheck-Immobilien, erklärt sich der Vertragspartner bezüglich des Umgangs mit den Personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einverstanden und ist somit berechtigt, gemäß der DSGVO zu handeln.
16. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Veränderungen nicht zuwiderläuft.
17. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.




Informationen

Fotos / Bilder / Videos

  • Wohnungen, Häuser aller Art, Tipp-Geber-Provision
  • Foto 2 Wohnungen, Häuser aller Art, Tipp-Geber-Provision
  • Foto 3 Wohnungen, Häuser aller Art, Tipp-Geber-Provision





Diese Anzeige ist nicht ganz, was Sie gesucht haben?
Inserieren Sie jetzt eine kostenlose Kleinanzeige! GRATIS. SICHER. ERFOLGREICH.

Oder sollen wir Ihnen eine E-Mail schicken, sobald neue Hauskauf, Hausverkauf Gesuche aus Füssen (+40 km Umkreis) inseriert werden?

Kostenlose Kleinanzeigen